BDR nimmt an Gerichtsvollzieherkongress teil!

Das gemeinsame Miteinander mit anderen Berufsverbänden der Berufsgruppen, die in der Hamburger Justiz tätig sind, ist nicht nur grundsätzlich wichtig, sondern auch immer Zeichen dessen, dass ein gemeinsamer Wunsch zur Aufrechterhaltung des Rechtsstandorts Hamburg bedeutsam ist. Insoweit hat den BDR die Einladung des Deutschen Gerichtsvollzieher Verbands (DGVB) zur Teilnahme am 107. Deutschen Gerichtsvollziehertag am 22.09.2022 in Hamburg-Bergedorf besonders gefreut.

Neben den Gastredner, Staatsrat Dr. Schatz und dem Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg Herrn Rzadtki, konnten auch Gespräche mit dem DGVB-Bundesvorsitzenden, Herrn Brunner, und dem DGVB-Landesvorsitzenden aus Hamburg, Herrn Eifler, geführt werden. Auch die Teilnahme von Herrn Strunk, Leiter der gemeinsamen IT-Abteilung des Hanseatischen OLG und der Hamburger Amtsgerichte, welcher als Fachvortragender im Rahmen des Kongresses zur digitalen Justiz vortrugt, und aktuell als kommissarischer Vorsitzender der BDR-Kommission eJustice tätig ist, zeigt deutlich die verbundenen Interessen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern im Bereich der Digitalisierung der Justiz auf.

Teilweise sind die Interessen des DGVB und des BDR als Interessenvertreter im Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nicht ausschließlich kongruent. Inhaltlich jedoch besteht Einigkeit darüber, dass insbesondere im Bereich der Zwangsvollstreckung ein effektiver wie gleichermaßen effizienter Rechtsstaat, welcher Bürgerinnen und Bürger die Durchsetzung titulierter Ansprüche ermöglicht, ein hohes und gleichermaßen schützenswertes wie weiterzuentwickelndes Gut ist. An diesem Ziel werden DGVB und BDR gemeinsam weiterarbeiten.

(Text: Sören Sauer)