Nach vorhergehender Sitzung des BDR-Präsidiums am 13.09.2022 fand vom 14. – 16.09.2022 der 35. Deutsche Rechtspflegertag in Berlin statt. Der 35. Deutsche Rechtspflegertag, welcher eigentlich für das Jahr 2020 bereits angesetzt war und corona-bedingt mehrfach verschoben werden musste, trug als Thema „Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Europa“. Bei der Wahl des Themas ist unstreitig, dass die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Deutschland die rechtspolitische Entwicklung von teilweise benachbarten Ländern mit Sorge erfüllt. Dass das Thema im Jahr 2022 noch weitere, ebenfalls erschreckende Aspekte beinhaltet, macht es leider nur umso aktueller und wichtiger. Insbesondere zu diesem Thema fand am 15. September 2022 die öffentliche Veranstaltung mit Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Wissenschaft statt in der Urania. Den Festvortrag hielt Prof. Dr. Dirk Hanschel von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ebenfalls der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, war als Vertreter der Bundesregierung geladen und stellte die Wichtigkeit des Rechtsstaats insbesondere in derart schwierigen Zeiten in seiner Rede dar.
Ebenfalls die Bundesleitung wurde vom Rechtspflegertag neu gewählt. Einstimmig wurde dabei der Bundesvorsitzende, Mario Blödtner, in seinem Amt bestätigt. Auch die stellvertretenden Vorsitzenden Christine Hofstetter, Manfred Georg, Elke Strauss und Achim Müller wurden im Amt bestätigt. Der Rechtspflegertag hat darüber hinaus Kristina Fuhs und Ralf Behling als Öffentlichkeitsreferent gewählt.
Ebenfalls konnten im Rahmen der Arbeitskreise die aktuellen Fragen bspw. zum Statusrecht des Rechtspflegers oder auch zum Europäischen Nachlasszeugnis eruiert und diesbezügliche Entschließungen getroffen werden.
Der Rechtspflegertag als höchstes Gremium des BDR Bunds stellt die Weichen für die Tätigkeit des BDR in den nächsten vier Jahren bis zum folgenden Rechtspflegertag. Der 35. Deutsche Rechtspflegertag hat dazu Entscheidungen getroffen, wofür sich der BDR rechts- und standespolitisch stark machen soll.
Sehr gefreut hat dabei den BDR Hamburg, dass die Anträge der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin für eine Abschaffung des § 7 RPflG sowie für eine inhaltliche Änderung des § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG mit großer Mehrheit angenommen wurden.
Der BDR Hamburg konnte mit insgesamt 12 Mitgliedern am 35. Deutschen Rechtspflegertag teilnehmen und damit nicht nur Mitgliedern spannende Einblicke in die Tätigkeiten als Interessensvertreter ermöglichen, sondern damit ebenfalls den Austausch zwischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger anderer Bundesländer und – da leicht zeitversetzt auch der Kongress der E. U. R. stattfand – anderer Nationen, wie beispielsweise Italien oder auch Südkorea, möglich zu machen. Darüber hinaus hat der gastgebende Landesverband BDR Berlin ein charmantes Rahmenprogramm auf die Beine gestellt, um auch den Gästen des Rechtspflegertags eine nette Atmosphäre für gute Gespräche zu ermöglichen.
Weiteres finden Sie in diesem Bericht: https://www.bdr-online.de/fileadmin/user_upload/www_bdr-online_de/pdf/2022/Rechtspflegertag_2022.pdf
(Text: Sören Sauer)