Am 27.10.2025 fand an der Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) in Hildesheim die Sitzung der Arbeitsgruppe „Lehre“ unter Teilnahme des BDR Hamburg statt. Die Arbeitsgruppe ist eine Reaktion auf die Umstrukturierungspläne des Niedersächsischen Justizministeriums, wonach die HR Nord in eine Justizakademie umgewandelt werden soll. Der BDR betont, dass er Verbesserungen in der Lehre und an der Hochschule grundsätzlich unterstützt. Dies kann aber lediglich an einer Hochschule im Sinne des Hochschulgesetztes erfolgen, da nur so die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Lehre gewährleistet werden kann!
Die BDR Landesverbände nahmen bereits am 13.08.2025 gemeinsam zum Vorschlag des Niedersächsischen Justizministeriums Stellung. Die Stellungnahme finden Sie hier: Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Umwandlung der HR Nord in eine Justizakademie – Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hamburg e.V.
Insgesamt nahmen 17 Personen an der Veranstaltung teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulleitung, Studierendenparlament, DJG, Dozenten sowie Vertreter der Einstellungsbehörden, dem nds. Justizministerium, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg sowie dem VdR und dem BDR. Es wurden Maßnahmen zur besseren Prüfungs- und Studienvorbereitung diskutiert, insbesondere standen Maßnahmen zur Vermeidung von Studienabbrüchen im Fokus. Die Arbeitsgruppe dient der Beratung und Prüfung möglicher Instrumente, um die Ausbildung praxisnah, qualitativ hochwertig und effizient weiterzuentwickeln. Auch aus Sicht des BDR ist die Teilnahme an der Arbeitsgruppe dringend notwendig, um auch die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Lehre aus der Gefahrenzone zu holen.
Nach wie vor fehlt eine Bestätigung des niedersächsischen Justizministeriums, dass die HR Nord eine Hochschule i. S. d. nds. Hochschulgesetz bleibt. Es liegt auf der Hand, dass dies ein erheblichen Imageverlust für den Beruf des Rechtspflegers mit sich bringt, was das nds. Justizministerium zu verantworten hat!
