Am 9. Oktober trafen sich der Landesvorsitzende Sören Georg Sauer und als weiteres Mitglied des Vorstandes Volker Laedtke zu einem Gespräch mit der Senatorin der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Frau Anna Galina. Ebenfalls nahm Frau Fritzsche vom „Projekt Zukunftsberufsfeld Justiz“ an dem Gespräch teil.
Im Mittelpunkt der Unterredung stand die große Nachwuchsproblematik im Bereich der Rechtspflegerschaft. Die Kollegen Sauer und Laedtke machten deutlich, dass angesichts der dramatisch eingebrochenen Bewerberzahlen und der damit einhergehenden unzureichenden Zahl an Studierenden in den nächsten Jahren kein Ausgleich mehr zu den altersbedingten Abgängen möglich ist. Offen angesprochen wurde von Vorstandsseite auch die unzureichende Werbung für das Rechtspflegerstudium.
Weiter trugen die Kollegen Sauer und Laedtke vor, dass der Rechtspflegerberuf jedoch auch attraktiver ausgestaltet werden müsse. Dazu gehören neben der Wiedereinführung der Einstiegsbesoldung von A 10 auch ein Anwärtersonderzuschlag für Rechtspflegerstudierende und neue Entwicklungsmöglichkeiten für Rechtspfleger, die auch eine höhere Besoldung als A 13 vorsehen.
Die Senatorin zeigte Verständnis für die angesprochenen Herausforderungen und den Wunsch nach verstärkter Werbung. Sie verwies diesbezüglich auch auf Maßnahmen wie das Projekt „Schule mit Recht“ und die Ausbildungsroadshow, an denen eine Beteiligung der Rechtspflegerschaft ausdrücklich begrüßt wird.
Hinsichtlich der Forderung nach einer Einstiegsbesoldung A 10 sowie einem Anwärtersonderzuschlag äußerte die Senatorin, dass sie sich mit aktuell den diesbezüglichen Handlungsempfehlungen des Projekts ZBJ befasse. Das Projekt habe viele Argumente für die Hebung des Einstiegsamts herausgearbeitet, die die Behörde für Justiz und Verbraucher im weiteren Prozess bewegen werde. Insbesondere die Wirksamkeit eines Anwärtersonderzuschlags müsse vor einem Antrag beim Personalamt sorgfältig geprüft werden.
Das Gespräch fand in einer angenehmen und konstruktiven Atmosphäre statt. Es war gut und wichtig, dass wir die brennenden Themen unseres Berufsstandes vorgetragen haben. Schließlich geht es um nichts Geringeres als um die Zukunft unseres Berufsstandes, und der Bund Deutscher Rechtspfleger ist die einzige Standesvertretung, die sich für die Belange und Interessen des Rechtspflegerberufs in Hamburg einsetzt!
Text: Volker Laedtke
