Bereits als Rechtspflegeranwärter ist die Vertretung durch eine starke Berufsvertretung unerlässlich.
Hinsichtlich der Rechtspflegeranwärter können wir bei Themen wie Studienbedingungen, Praxiseinsatz, Übernahmemöglichkeiten usw. aber auch nach Aufnahme der Tätigkeit als „fertiger“ Rechtspfleger, soweit es möglich ist, unterstützen. Ganz besonders wichtig ist hierbei der Austausch über gegenwärtige Anliegen und Probleme im Jugendbereich sowie die Gewinnung neuer Mitglieder. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zum Studium u.ä., wendet euch gerne an unsere Jugendbeauftragte per an: karolin.korschikowski@lg.justiz.hamburg.de