Hamburgisches Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vorläufig umgesetzt

Liebe Mitglieder,

der Hamburgischen Bürgerschaft liegt bereits eine Weile ein Gesetz über die einmalige Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte aufgrund der Corona-Pandemie vor.

Entwurf eines hamburgischen Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung (pdf)

In der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft in der vergangenen Woche wurde sich für den Entwurf des Senats ausgesprochen. Nach dieser positiven Entscheidung ist erklärt worden, dass unmittelbar das Zahlungsverfahren eingeleitet werden soll. Aktuell ist jedoch das den Senat dafür ermächtigende Gesetz noch nicht von der Hamburgischen Bürgerschaft abgesegnet worden, so dass die Zahlungen bzw. die Bezügemitteilungen mit einem entsprechenden Rückforderungsvermerk versehen worden sind.

Und genauso ist es nunmehr gekommen: Die Sonderzahlung soll planmäßig mit der März-Besoldung ausgezahlt werden!

Sollten Sie bereits Nutzerin oder Nutzer der neuen digitalen Zugangsplattform für Ihre Personaldaten sein, so werden Sie festgestellt haben, dass die Bezügemitteilung inklusive der Sonderzahlungsbeträge nebst Vorbehaltsvermerk versehen worden sind und Ihnen zur Einsicht bereits zur Verfügung stehen. Die Bezügemitteilungen stehen unter dem Vorbehalt, dass das vorstehende Gesetz die Bürgerschaft passiert, wovon aktuell auszugehen sein dürfte.

Wir freuen uns, dass der Senat die Leistungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und aller weiterer Beamtinnen und Beamten in der Corona-Pandemie zur Kenntnis genommen hat und würdigt.

Sören Sauer, Landesvorsitzender