Studium

Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtspfleger in Hamburg ist der erfolgreiche Abschluss eines 3-jährigen Fachhochschulstudiums an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim in Hildesheim.

Mindestvoraussetzung für die Zulassung ist die Fachhochschulreife, besser ist jedoch das Abitur.

Eine Bewerbung ist grundsätzlich nicht auf das „eigene“ Bundesland beschränkt, auch Hamburg hat viele „Auswärtige“ eingestellt.

Anders als bei „normalen“ Studenten bekommt man schon während des Studiums – auch Vorbereitungsdienst genannt – Anwärterbezüge, da man schon Beamter auf Widerruf ist. Dafür verlangt die Einstellungsbehörde (in Hamburg die Justizbehörde) ein intensives Studium. Urlaub gibt es nur zu festgelegten Terminen.

Vorteil der Hildesheimer Ausbildung ist das fast „familiäre“ Klima mit Studiengruppen in Klassenstärke und einer räumlich übersichtlichen FH (auch wichtig: der Partykeller im Kellergewölbe). Das Studium gliedert sich in überwiegende theoretische Teile in Hildesheim (2/3) und kleinere praktische Teile bei den jeweiligen Gerichten (1/3). Daneben ist natürlich auch die Stadt Hildesheim (südöstlich von Hannover) ein Highlight mit dem historischen Stadtkern.

Neben mehreren schriftlichen und der mündlichen Prüfung ist für den akademischen Titel „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ eine Diplomarbeit abzuliefern.

Für die frisch geprüften Rechtspfleger besteht keine Übernahmegarantie.

Linktipps:

Sofern Sie sich in einem anderen Bundesland bewerben wollen: Meist sind dort die jeweiligen Oberlandesgerichte Einstellungsbehörde.