Am 15. Juli 2025 nahm der Landesvorsitzende des Bundes deutscher Rechtspfleger (BDR) am rechtspolitischen Abend der Hamburgischen Notarkammer an der Kleinen Alster teil. In repräsentativer Funktion nutzte er die Gelegenheit zum intensiven Austausch mit Notarkammervorsitzenden aus verschiedenen Bundesländern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Justiz, darunter die Präsidenten und Präsidentinnen des Amts-, des Land- und des Verwaltungsgerichts Hamburg. Auch ein Gespräch mit dem Staatsrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Schatz, konnte zu den rechtspflegerspezifischen Themen geführt werden. Ebenfalls ein Gespräch mit dem designierte Notarkammervorsitzenden des Landes Baden-Württemberg zur Frage der funktionellen Zuständigkeiten im Erbscheinsverfahren kam zielführend zustande.
Der Abend bot zudem die Möglichkeit, im Dialog mit Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Hopt vom Max-Planck-Institut sowie Vertretern der Hamburger Landes- und Bezirkspolitik Themen rund um die Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger primär in den Grundbuchämtern und Handelsregistergerichten in einer handlungsfähigen Wirtschaft zu adressieren und in deren Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung des Landes zu eruieren. Gerade in Hinblick auf zukünftige rechtspolitische Entwicklungen erwies sich dieser Austausch als äußerst zielführend – insbesondere, welche digitalisierten Entwicklungsschritte die Justiz dazu ertüchtigen könnten, sich in der immer schneller wandelnden Welt positiv für den (Rechts-)Standort Hamburg einzubringen.
Ein besonderes Highlight des Abends war der Impulsvortrag zum Thema „Deals vs. Rules“. Prof. Dr. Moritz Schularick, Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, beleuchtete dabei anschaulich und kritisch aktuelle Herausforderungen in der Handelspolitik sowie zentrale Fragen im Hinblick auf staatliche Institutionen. Einen hervorragenden Einstieg zu dieser Thematik bot zuvor Dr. Lenschow, LL.M., Präsident der Hamburgischen Notarkammer. In seinen einleitenden Worten betonte er, dass Regeln und Verhandlungen keineswegs im Widerspruch zueinanderstehen, sondern sich im besten Fall ergänzen. So gelang ihm auf überzeugende Weise der Brückenschlag zwischen wirtschaftlichen Interessen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Teilnahme des BDR an solchen Veranstaltungen unterstreicht die Bedeutung des Verbandes als konstruktiver Partner im rechtspolitischen Diskurs – im Interesse einer starken, zukunftsfähigen Justiz.
(Text: Sören G. Sauer)