Mitgliederversammlung und Impulsvortrag im HansOLG

Am 28.09.2022 hat die diesjährige Mitgliederversammlung des BDR Hamburg im ehrwürdigen Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts stattgefunden.

Die Zusammenkunft der Mitglieder wurde gleichzeitig auch mit einem Impulsvortrag zum Thema „Kontopfändung – Die Neuerungen aus dem Jahr 2021 und deren Umsetzungen“ garniert. Im 90minütigen Vortrag der Dozentin Frau Nina Frankenberg von der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim fanden nicht nur die zum 01.12.2021 erfolgten Änderungen des 8. Buchs der ZPO Niederschlag. Ebenfalls die aktuellen rechtlichen Entwicklungen der Rechtsprechung zur Frage der Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlungen sowie der mit dem September-Salär ausgezahlten Energiepreispauschale nach §§ 112 EStG wurden in den Komplex der Kontenpfändung eingearbeitet.

Der BDR hat sich gefreut, nach so langer Zeit des Fehlens von Rechtspfleger-Seminaren in Präsenz während der Pandemie wieder einen fachlichen Impulsvortrag, welcher insbesondere zu lebhaften Diskussionen im Auditorium führte, anbieten zu können.

Alsdann erfolgte die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung. Im Rahmen der Mitgliederversammlung erstattete der Vorstand den Geschäftsbericht über die entwickelten Tätigkeiten und bewegten Themen sowie den Kassenbericht. Die Rechnungsprüfer teilten der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Kassenprüfungen mit und die Mitgliederversammlung entlastete daraufhin den Vorstand. Dafür möchte sich auch an dieser Stelle der Vorstand herzlich bedanken.

Ebenfalls konnten den Mitgliedern die Flyer und Postkarten des BDR, mit welchen die Bekanntheit des Berufsstands erhöht werden soll, bekannt gemacht werden.

Die Mitgliederversammlung gibt dem Vorstand neben der Satzung die Leitlinien seines Handelns und bestimmt die Geschicke des BDR. Der Vorstand möchte sich sehr für die rege Teilnahme bedanken! Die Mitgliederversammlung hat die Stärkung der rechtspflegerischen Unabhängigkeit, die Übertragung weiterer Aufgaben, insbesondere im Zwangsvollstreckungsrecht, die Einführung einer Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie – und das ist von allen Beteiligten als die große Aufgabe der kommenden Jahre verstanden worden – die Stärkung des Rechtspflegers als interessanter und konkurrenzfähiger Beruf auf dem Nachwuchskräfte-Arbeitsmarkt, als zu verfolgenden Themen dem Vorstand mitgegeben.

(Text: Sören Sauer)