Die Sitzung des Präsidiums und der Bundesleitung des Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. fand in diesem Jahr in Karlsruhe statt. Für den Landesverband Hamburg nahm die stellvertretende Landesvorsitzende Julia Lange an der Sitzung teil. Ebenfalls aus dem Vorstand des Landesverbandes Hamburg anwesend war Karolin Korschikowski, die bei der Frühjahrssitzung zur Schatzmeisterin des Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. gewählt wurde und somit als Mitglied der Bundesleitung an der Sitzung teilnahm.
Die Vertreter:innen der Landesverbände berichteten nicht nur über Aktuelles aus ihren Bundesländern. Beherrschende Themen waren unter anderem die Dienstpostenbewertungen in den einzelnen Bundesländern, die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation, aktueller und künftig drohender Personalmangel durch die anstehenden Pensionierungen der „Boomer“-Generation sowie die nicht ausreichenden Neueinstellungen neuer Rechtspflegeranwärter:innen.
Auch die Einführung der Rechtspflegerrobe, so konnte festgestellt werden, zieht weitere Kreise durch die Bundesrepublik: Auch die Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz setzen sich derzeit für die Einführung der Rechtspflegerrobe in den jeweiligen Bundesländern ein.
Das Präsidium hat zudem ausführlich über den Referentenentwurf des „Entwurf eines Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration der zivilgerichtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern zur zu Zuständigkeitserweiterungen für die Rechtspfleger in Nachlass- und Teilungssachen“ diskutiert. Gegenstand des Gesetzesentwurfes ist die Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher sowie die Übertragung von Nachlasssachen auf den Rechtspfleger durch Bundesrecht. Innerhalb des Präsidiums bestand Einigkeit darüber, dass zwar die Übertragung der Nachlasssachen für die sechs Bundesländer, in denen von den Länderöffnungsklauseln bisher kein Gebrauch gemacht wurde, positiv wäre, der Referentenentwurf in der Gesamtschau aber insgesamt abzulehnen ist. Noch während der Präsidiumssitzung hat der BDR auf seiner Homepage ein Statement zu dem Referentenentwurf veröffentlicht (nachzulesen unter https://www.bdr-online.de/aktuelles/news/praesidium-des-bdr-nimmt-gesetzentwurf-mit-enttaeuschung-zur-kenntnis/).
Insgesamt zeigte sich das Zusammentreffen wieder erneut als zielführender und guter Anlass, die Belange der Rechtspfleger:innen auf Bundes- und Landesebene zu stärken.
(Text: Julia Lange)