Wegfall des Sperrjahres bei Beförderungen nach der Ernennung

Mit dem dreizehnten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.11.2024 hat es der
Senat geschafft, endlich das Sperrjahr für Beförderungen zu streichen. Die einjährige
Beförderungssperre nach der Probezeit, bisher in § 20 Abs. 2 Nr. 3 HmbBG normiert, entfällt
vollständig. Bisher war eine Beförderung u. a. vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Beförderung
nicht zulässig.
Damit ist beamtenrechtlich endlich der Weg freigemacht worden, dass Beförderungen zeitnaher
durchgeführt werden.
Das Gesetz, welches noch andere interessante Themen beinhaltet, wie u. a. den angepassten
Beurteilungsrichtlinien, finden Sie hier https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2652.pdf

(Text: Sören Sauer)