BDR Hamburg zu Gast auf der Generalversammlung der Bundesnotarkammer in Hamburg

136. Generalversammlung der Bundesnotarkammer in Hamburg – Rechtspfleger und Notare: Zwei Seiten derselben Medaille

BDR Hamburg im Austausch mit Notariaten, Politik und Richterschaft

Am 11.09.2026 war Hamburg Veranstaltungsort der 136. Generalversammlung der Bundesnotarkammer (BNotK). Für den BDR Hamburg nahmen der Landesvorsitzende Sören Georg Sauer und die stellvertretende Landesvorsitzende Julia Lange an der Veranstaltung teil und repräsentierten dort die Interessen und Perspektiven der Hamburger Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Zu den Gästen gehörten unter anderem die Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina, der ehemalige Justizsenator und heutige Bundestagsabgeordnete Till Steffen, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sowie Sebastian Kolze, Co-Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins und Vertreter der Richterschaft. Daneben waren zahlreiche Vorsitzende der Notarkammern aus dem gesamten Bundesgebiet anwesend.

Die Anwesenheit des BDR Hamburg war dabei keineswegs nur eine Formalie. Sie bot die Gelegenheit, die besondere Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unmittelbar im Kreis derjenigen sichtbar zu machen, mit denen sie in der täglichen Rechtspflege eng zusammenarbeiten: den Notarinnen und Notaren.

Insbesondere im Sachen- und Registerrecht wurde deutlich, wie eng die Tätigkeiten miteinander verzahnt sind. Notarielle Urkunden und die darauf aufbauenden Verfahren treffen auf die eigenständige und verantwortungsvolle Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Beide Berufsgruppen leisten auf unterschiedlichen, aber eng miteinander verbundenen Ebenen einen wesentlichen Beitrag zu Rechtssicherheit und einem funktionierenden Rechtsverkehr – insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten!

Dabei zeigte sich einmal mehr, was Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus ihrer täglichen Praxis längst wissen:

Rechtspfleger und Notare sind zwei Seiten derselben Medaille.

Diese Nähe ist nicht nur fachlicher Natur. Sie beruht auf einer klaren Aufgabenverteilung innerhalb der Rechtspflege, bei der der Rechtspflegerberuf eine besondere und eigenständige Stellung einnimmt. Für den BDR Hamburg ist es deshalb wichtig, diese Rolle auch dort selbstbewusst zu vertreten, wo die verschiedenen Berufsgruppen der Rechtspflege unmittelbar zusammentreffen. Die 136. Generalversammlung der Bundesnotarkammer bot hierfür einen ausgesprochen guten Rahmen.

Der BDR Hamburg wird den Dialog mit Notariat, Richterschaft und Politik weiterführen – mit einer klaren Botschaft: Eine starke Rechtspflege braucht starke, personell solide aufgestellte, eigenständige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.