BDR Hamburg lehnt Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung und zur Arbeitszeiterhöhung ab

Der Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hamburg e. V. hat mit Schreiben vom 08.07.2026 gegenüber dem Personalamt ablehnend Stellung genommen

zum Entwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028, zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen (Stand: 10.06.2026)

sowie zur Ergänzung des Entwurfs des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028, zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Regelungen um Regelungen zur Änderung der Arbeitszeit (Stand: 24.06.2026).

Neben einer Erhöhung der Besoldung, die unseres Erachtens und trotz der grundsätzlich zu begrüßenden Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt und zudem nicht gleichermaßen den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zugute kommen soll, ist die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der Hamburger Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden geplant.

Wir kommen zum folgenden Ergebnis:
„Der Gesetzesentwurf ist abzulehnen. Er wird den Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation nicht gerecht und berücksichtigt, neben den dargestellten verfassungsrechtlichen Widrigkeiten, auch die Leistungen der Beamtinnen und Beamten nicht ausreichend. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Beschäftigungsgeber weiter geschwächt wird. Auch die bereits schwierige Nachwuchsgewinnung wird dadurch keine Besserung erfahren. Die nächste Welle der Streitigkeiten zwischen Dienstherrn und Beamtinnen und Beamten dürfte somit vorprogrammiert sein.“