Austausch mit dem Staatsrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Sören Sauer (li) mit Staatsrat Dr. Holger Schatz

Sören Sauer (li) mit Staatsrat Dr. Holger Schatz

Traditionell trifft sich der Landesvorsitzende des BDR Hamburg in regelmäßigen Abständen mit dem Präses der Justizbehörde um sich über die aktuellen Themen und Herausforderungen, die sich die Rechtspflegerschaft in der Hamburg Justiz stellen muss, auszutauschen.

Das diesmalige Treffen mit Herrn Dr. Schatz am 18.01.2024 war thematisch bestimmt von der schwierigen Nachwuchssituation im Rechtspflegerbereich, der Werbestrategie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz als auch der Positionierung der Behörde gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern sowie aus der freien Wirtschaft im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Insbesondere da es in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Reduzierung der Bewerbung und Anzahl an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern gekommen ist, ist hier eiligster Handlungsbedarf gegeben. Mit den gegenwärtigen Zahlen besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, so dass der BDR Anwärtersonderzuschläge (§ 69 HmbBesG) für dringend notwendig erachtet.

Ebenfalls die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 9. September 2020, Az.: 4 AZR 195/20) auf die gesamte Besoldungsstruktur der Justiz, namentlich die Erhöhung der Entlohnung der Geschäftsstellenkolleginnen und -kollegen auf TV-L E 9a, die es ausdrücklich zu begrüßen gilt, konnte angesprochen werden. Dabei konnte von Seiten des BDR auch der Hinweis platziert werden, dass in der historischen Betrachtung ein Anheben des Eingangsamts für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf A10 keine Verbesserung, sondern vielmehr ein Wiederherstellen eines bereits vorhandengewesenen Zustands darstellt. Zur Herstellung eines angemessenen Abstands zwischen den Entlohnungen bzw. Besoldung der unterschiedlichen Berufsgruppen ist eine Anpassung der Besoldung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht nur angezeigt, sondern auch für die Motivation der Kolleginnen und Kollegen notwendig. Darüber hinaus ist dies eine Maßnahme, die in den aktuellen, von spürbarer Kaufkraftentwertung gezeichneten Zeiten, eine Steigerung der Attraktivität des Berufs im Verhältnis auch zu anderen Bundesländern darstellt. Der Standortnachteil Hamburgs als Bundesland mit den höchsten Mietkosten gilt es auszugleichen, um als attraktiver Dienstherr wahrgenommen zu werden.

Die Auswirkung der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung hat dafür gesorgt, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die Besoldungs- und Entlohnungsstruktur innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften neu gestalten muss. Der BDR Hamburg wird dabei Vorschläge vorbringen und kritisch den Prozess, den die Behörde bereits eingeleitet hat, begleiten.

Es bleibt zu hoffen, dass zeitnahe, positive Entwicklungen, die die Leistungsfähigkeit der Justiz in Hamburg sicherstellen und die Justiz für Nachwuchskräfte interessant macht, sich einstellen!

(Text: Sören Sauer)