Gutachten des BDR Hamburg zum Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten hat der Hamburger Senat am 22.08.2023 einen Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes (HH-Drs. 22/12727) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren in der Hamburgischen Bürgerschaft ist seitdem begonnen worden.

Inhaltlich soll das Gesetz nicht nur kinderreiche Beamtenfamilien fördern sondern gleichermaßen das vom Bundesverfassungsgericht erneut und sehr deutlich bestätigte, besoldungsmäßige Abstandsgebot durchsetzen. Dabei wird u. a. der Grundsatz der Zwei-Verdiener-Familie nebst Besoldungsergänzungszuschuss, welcher hingegen erst auf Antrag gezahlt werden soll, durch den Dienstherrn neu entwickelt und in das Besoldungsrecht eingeführt. Damit wird die bisherig Bezugsgröße der Alleinverdiener-Familie abgelöst. Dass die Attraktivität des Beamtentums in Hamburg gesteigert wird, begegnet erheblichen Zweifeln.

Sicherlich wäre dieser Gesetzesentwurf geeignet gewesen, die über 7.000 Klagen auf amtsangemessene Besoldung, welche beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängig sind, zu befrieden. Stattdessen zeigt der Dienstherr erneut, dass Chancen, die gerade in Zeiten von Fachkräftemangel zu ergreifen sind, nicht nur nicht ergriffen und negativen Standortfaktoren, wie der überdurchschnittlichen hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg, nicht abgefedert werden. Vielmehr zeigt sich, dass mit diesem Gesetzesentwurf gerade einmal die vom Bundesverfassungsgericht genannten Parametern der Alimentation der kinderreichen Familien sowie das Abstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung berücksichtigt werden. Eine Anpassung der Besoldung, die in Zeiten der überdurchschnittlichen Inflation mehr als dringend nötig wäre – insbesondere um als attraktiver Dienstherr im Ländervergleich sich zu zeigen – ist erneut in weite Ferne gerückt.

Dass darüber hinaus auch inhaltlich der Gesetzesentwurf mit Schwachstellen sich zeigt, können Sie detailliert in der anliegenden, vom BDR Hamburg in Auftrag gegebenen gutachterlichen Stellungnahme lesen. Nur beispielshalber sei auf die sich in der Folge verstärkende Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen verwiesen.

(Text: Sören Sauer)