Am 24.03.2023 fanden die jährlichen sog. Hamburger Gespräche auf Einladung des BDR Landesverband Hamburg statt. Die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg waren vertreten.
Es wurde sich über die Nachwuchsproblematik im Rechtspflegerbereich sowie über Werbemaßnahmen in den Ländern zur Verbesserung dieser Situation ausgetauscht. Dabei soll nicht nur die Quantität eine Rolle spielen, sondern auch die Qualität potenzieller Bewerber und Bewerberinnen. Es wurde deutlich, dass sich die Maßnahmen der Justizverwaltungen in den einzelnen Bundesländern in Häufigkeit und Qualität deutlich unterscheiden.
Insbesondere auf die anstehende Pensionierungswelle der Babyboomer-Jahrgänge und den allgemeinen Fachkräftemangel muss seitens der Landesregierungen deutlich konsequenter reagiert werden. Angesichts dessen besteht die einheitlich Forderung, dass auch die bundesweite Wiedereinführung des Einstiegsamtes A10 für die Rechtspfleger zwingend wieder in den Vordergrund gebracht werden muss.
Letztendlich war die als schwierig einzustufende Situation an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord), der FHS für Rechtspflege in Berlin und die deutlich bessere Situation der FHS Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow ein Thema.
Text: Leslie Flockenhaus