Am 20.06.2022 war es nach langer Corona-Pause endlich wieder soweit: Im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Zoologischen Garten fand die große Veranstaltung des Sommers für die Interessensvertretungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Deutschland statt. Auf Einladung des Bunds Deutscher Rechtspfleger, dem Deutschen Amtsanwaltsverein und dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund bot das Gemeinsame Sommerfest wieder Anlass, den Austausch über die Tätigkeiten der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und die Herausforderungen (in) der Justiz mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Delegierten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz als auch mit Präsidentinnen und Präsidenten aus den Gerichtsbarkeiten in angenehmer Atmosphäre zu fördern.
Ganz besonders im Fokus und als Leitmotiv der Veranstaltung war der „Flickenteppich als Bodenbelag für Justitia“ und die Vor- und Nachteile des Föderalismus in der Justiz. Als Gastredner für dieses Thema konnte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg und Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Dr. Malte Graßhof, gewonnen werden. Dieser wies in seiner gleichermaßen launigen wie nachdenklich machende Rede auf die besondere Bedeutung von Landesjustizverwaltungen, wie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, bei der effektiven Rechtschutzgewährung für die Bürgerinnen und Bürger durch das Stellen eines gut ausgebildeten und angemessen vorhandenen Personalkörpers hin. Nur in einem sinnvollen Zusammenspiel zwischen Bund- und Länderkompetenzen kann Rechtsstaatlichkeit funktionieren.
Inhaltlich der Rede des baden-württembergischen Verfassungsgerichtspräsidenten folgend, bestätigte der Bundesvorsitzendes des BDR, Mario Blödtner, erneut die bekannte Forderung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger: Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern „Pakt für den Rechtsstaat“ muss nicht nur fortgeschrieben werden, sondern auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihre wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats liefern und für viele Bürgerinnen und Bürger unmittelbarer Ansprechpartner in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind, müssen in diesem gestärkt werden!
Nur ein für die Aufgabe gewappneter Personalkörper der Justiz ist in der Lage, den Aufgaben und Herausforderungen, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht an die Gerichte und Staatsanwaltschaften herantragen, gerecht zu werden!
Für den BDR Hamburg nahm der Landesvorsitzende Sören Georg Sauer teil.
(Text und Fotos: Sören G. Sauer)