Endlich hatte es geklappt, einen gemeinsamen Termin am heutigen Tag für den schon überfälligen „Antrittsbesuch“ des BDR Hamburg bei Frau Anna Gallina, der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, durchzuführen.
Um es vorwegzunehmen: Es war ein anregendes, aufgeschlossenes und sehr intensives Gespräch, bei dem ein Austausch und Kennenlernen der jeweiligen Perspektiven im Vordergrund stand.
Coronabedingt fand die Runde, die aus der Senatorin und ihrem persönlichem Referenten, Herrn Emmerich, dem Hamburger Landesvorsitzenden des BDR, dem Kollegen Sören Sauer und der Beisitzerin im Vorstand, der Kollegin Kirsten Alander bestand, im skypeforbusiness-Format statt.
Die Senatorin begrüßte uns freundlich und ließ sich gerne über die Geschichte, das Selbstverständnis und aktuelle Projekte des Hamburger BDR aufklären. Rasch kam man nach diesem allgemeinen Austausch über die Funktion des Rechtspflegers in der Hamburger Justiz auf konkrete Sachthemen: Das anstehende neue Betreuungs- und Vormundschaftsrecht wirft seine Schatten voraus! Der Kollege Sauer thematisierte die Mehrbelastung des Rechtspflegers mit Einführung des neuen Gesetzes zum Januar 2023, die es bereits jetzt zu bedenken und ebenso wie Schulungs- und Fortbildungsbedarf haushaltsrechtlich einzuplanen gilt. Nur so könne eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Gesetzesvorhabens, das von allen Seiten begrüßt wird, auch in der Praxis gelingen. Die Senatorin fragte konkret nach, ließ sich gerne Fakten, Beispielrechnungen vortragen und nahm hierzu eine vom BDR Hamburg verfasste schriftliche Aufstellung der rechtspflegerischen Mehrbelastung mit Dank entgegen.
Außerdem wurde die dringend erforderliche Digitalisierung in allen Bereichen besprochen. Auch hier gab es keine Differenzen; Frau Gallina machte deutlich, sich hierfür einsetzen zu wollen.
Ein weiteres dringendes und wichtiges Thema war die Nachwuchsgewinnung für den Beruf des Rechtspflegers. Wir betonten die Notwendigkeit einer angemessenen Wahrnehmung unseres Berufs, sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der Justiz. Außerdem spielt der Begriff der Wertschätzung eine immer größere Rolle, auch gerade in der jetzt jüngeren Generation. Sowohl die Senatorin als auch Herr Emmerich fragten gezielt nach, erkundigten sich nach Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb und unseren Einschätzungen hinsichtlich der Bewerber- und Studierendensituation und Verbesserungsmöglichkeiten.
Nach mehr als 50 Minuten intensiver Gesprächssituation wurde einmal mehr deutlich, dass ein konstruktiver Austausch wichtig und von allen Seiten sehr gewünscht wird. Wir erklärten uns im Namen des BDR Hamburg gerne bereit, jederzeit sach- und fachdienliche Hilfestellung aus der rechtspflegerischen Perspektive anzubieten. Dieses Angebot wurde mit Dank angenommen und gleichzeitig wurde eine weitere rege Einbeziehung des Berufsverbandes in rechtspflegerische Themen zugesagt.
Die Senatorin wünschte unserem neu gewählten Vorstand in seiner Tätigkeit Glück und gutes Gelingen und freute sich über einen guten Austausch mit dem Hamburger BDR.
Hamburg, den 1.7.2021
Kirsten Alander (BDR Hamburg, Beisitzerin)