Eine Premiere: In diesem Jahr wollte der Hamburger Landesverband des BDR etwas Neues probieren: Anstelle der seit vielen Jahren bewährten „Rechtspflegerseminare“, die als Vortragsangebot im Hanseatischen Oberlandesgericht stattfanden, sollten nun an einem Arbeitstag, für den es Sonderurlaub geben konnte, Fachseminare, Arbeitsgruppen, Diskussionsforen mit rechtspflegerischen und anderen Themen, ein kollegialer Austausch und für die Mitglieder eine ordentliche Mitgliederversammlung angeboten werden.
Hierzu wurde eine Einladung verschickt und ca. 45 Anmeldungen aus Hamburg und auch anderen Bundesländern deuteten auf reges Interesse an dieser neuen Idee hin.
In den Seminar-Räumen des Ziviljustizgebäudes am Sievekingplatz, die der BDR an diesem Tag nutzen konnte, wurden die Tagungsgäste am Morgen durch unseren Vorsitzenden Sören Sauer begrüßt. Auch der Präsident des Amtsgerichts Hamburg, Herr Dr. Guido Christensen, war erschienen, hieß seine Gäste als Hausherr ausdrücklich willkommen und zeigte Freude über die geplante Fachtagung und Interesse an den gewählten Themen der Vorträge und workshops.
Frau Marina Tcharnetsky vom ARIC e.V. vermittelte mit ihrer beeindruckenden Präsentation viele neue und überraschende Erkenntnisse zum Thema Künstliche Intelligenz (KI). Was bedeutet KI überhaupt, wie ist sie in der bisherigen bekannten digitalen Welt einzuordnen, wo nützt sie, speziell in der Gerichtsbarkeit, aber auch: wo ist noch Entwicklungspotential, wo lauern Gefahren?
Mit Dr. Torsten Schwan wurde ein überaus versierter Kenner der Besoldungsthematik und ihrer verfassungsrechtlichen Bewertung gewonnen. Er konnte in seinem Vortrag die Historie der manchmal recht komplizierten Besoldungsberechnung für Beamte darlegen und die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung verständlich machen. Am Ende lief die Argumentation darauf hinaus: Eigentlich müssten die Gehälter alle angehoben werden! Die Zuhörer waren beeindruckt.
Nach einer ausgiebigen Stärkung in der Mittagspause ging es gleich in die Arbeitsgruppen: „Besoldung und Status“, „Nachwuchsgewinnung“, „Umgang mit Mehrbelastung“, „eRV & Digitalisierung“ waren die Themen. Die Arbeitsgruppen wurden fachlich betreut durch Florian Strunk, Dr. Torsten Schwan, sowie den Kollegen des Teams für Beratung und Gesundheit. Man durfte sich entscheiden, konnte dann aber in der Schlussrunde bei den Zusammenfassungen aller workshops insgesamt fast alle Punkte dieser interessanten Bereiche, die uns in unserer beruflichen Tätigkeit als Rechtspfleger betreffen, erfassen.
Es deutete sich schon in diesem letzten Austausch bei Kaffee und Kuchen an, dass der Fachtag, der viele Bereiche rund um unser aller Tätigkeitsfeld abdecken sollte, eine gute Ergänzung unserer BDR-Verbandstätigkeit darstellen wird.
Der Hamburger Landesverband freut sich über ein Feedback der teilnehmenden Kollegen, über vielleicht neue Anregungen und eine interessierte Teilnahme beim nächsten Hanseatischen Rechtspflegertag.
(Text: Kirsten Alander)