Am 05.04.2024 fanden wieder einmal die jährlichen „Hamburger Gespräche“ auf Einladung des BDR Hamburg statt. Die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nahmen durch Vertreter ihrer jeweiligen Landesvorstände teil.
In dieser Zusammensetzung beschäftigte man sich erneut mit den Entwicklungen der Lehrsituation an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord), insbesondere der Bedeutung des Wegfalls der Diplomarbeit.
Darüber hinaus wurden auch die weiteren brennenden Themen der aktuellen Zeit angesprochen:
- Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als potentieller Arbeitgeber für künftige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (Nachwuchsgewinnung)
- die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. April 2023, Az.: 4 AZR 275/20) in ihrer Bedeutung für eine attraktive Entlohnungs- und Besoldungsstruktur innerhalb der Justiz!.
Die in allen Bundesländern messbare Reduzierung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für Stellen im Justizdienst als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist auch von den beteiligten BDR-Landesverbänden wahrgenommen worden. Unterschiedliche Lösungsansätze konnten besprochen und abgewogen werden. Welche Standortvor und -nachteile haben die einzelnen Bundesländer; wie ist deren individuelle Herangehensweise; findet eine etwaige Berücksichtigung im Rahmen der Besoldung statt?
Einheitlich verbleibt es bei der Forderung, nicht nur A10 zur Regelbeförderung zu erheben, sondern diese Gehaltsstufe schlicht zum Einstiegsamt für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auszugestalten. Dies gilt – insbesondere unter Berücksichtigung der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung – weiterhin und umso mehr.
Darüber hinaus sind sich die BDR-Landesverbände auch weiterhin einig, dass dies nur ein Schritt auf dem Weg zur eigenen Rechtspflegerbesoldung darstellt.
(Text: Kirsten Alander und Sören Sauer)