Projekt Rechtspflegerroben startet auch in Hamburg

Ab 1. Oktober 2023 beginnt mittels eines Pilotprojekts nun auch in Hamburg das Zeitalter der Robe für die Rechtspflegerschaft.

Seit geraumer Zeit beschäftigte sich der Vorstand des BDR Hamburg mit der Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Hierbei waren es zweifellos die zuletzt in den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen und Saarland erfolgreich eingeführten Rechtspflegerroben, die uns in Hamburg ermutigt haben, den gleichen Weg zu bestreiten.

Am Pilotprojekt zur Einführung der Robe, das auf ein Jahr festgelegt ist, nehmen Kolleginnen und Kollegen der Zwangsversteigerungsabteilungen aller Hamburger Amtsgerichte und das zentrale Insolvenzgericht (dort zunächst nur im Regelinsolvenzverfahren) des Amtsgerichts Hamburg teil. Die Teilnahme der in diesen Bereichen tätigen Kolleginnen und Kollegen ist freiwillig.

In einer kleinen feierlichen Veranstaltung mit kleinem Imbiss wurde am 25. September 2023 im Beisein des Präsidenten des Amtsgericht Hamburg, Herrn Hannes Rzadtki, des Vizepräsidenten des Amtsgerichts, Herrn Lutz Wegerich, und der Verwaltungsleiterin des Amtsgerichts Hamburg, Frau Geeske Werner, auf den bevorstehenden Start des Projekts angestoßen und die Roben an einen Teil der insgesamt 17 teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen übergeben.

Wir sind optimistisch, dass am Ende des Pilotprojekts das Ergebnis der Evaluation positiv sein wird und die Robe danach auch dauerhaft in Hamburg eingeführt werden kann.

(Text: Volker Laedtke)