Im vergangenen Jahr wurde Dr. Andreas Lambiris zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hamburg ernannt. Der BDR Hamburg hat dies zum Anlass genommen Herrn Dr. Lambiris zu seiner Wahl zu gratulieren, ihm viel Erfolg sowie eine glückliche Hand bei der Ausübung des Amtes zu wünschen. In dem am gestrigen Tag geführten Auftaktgespräch konnten wir uns mit Herrn Dr. Lambiris über die Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Verwaltungsgerichten und in der Gerichtsverwaltung im Allgemeinen auszutauschen. Konkret haben wir die Situation der Geschäftsleitung und das Rotationsprinzip besprochen. Für beide Themen zeigte sich der Präsident offen. Der BDR freut sich sehr über das nette Gespräch und über die Zusage des Präsidenten, weiter im Dialog zu bleiben.
Am Hamburger Verwaltungsgericht sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger primär mit den Aufgaben der Kostenfestsetzung, der internationalen Rechtshilfe und dem Antragsdienst betraut. Darüber hinaus ist das Verwaltungsgericht auch das zuständige Gericht für Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat, wie beispielsweise in den Bereichen des Asyl-, Bau- oder auch des Beamtenrechts. Am Verwaltungsgericht Hamburg ist die Anzahl der tätigten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sehr überschaubar, was für uns der Grund ist, die Belange der Kolleginnen und Kollegen besonders im Blick zu haben.
Für den Landesvorstand haben die Beisitzerin Julia Mägdefrau und der Landesvorsitzende Sören Georg Sauer an dem Auftaktgespräch teilgenommen.
(Text: Sören G. Sauer)