Seit mehreren Monaten stand der BDR Hamburg im Kontakt mit der Senatorin der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina. Ziel war dabei eine Impf-Priorisierung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die als zweite Säule der Dritten Gewalt systemrelevant sind sowie den Rechtsstaat am Laufen halten, zu erreichen. Dabei stand das Augenmerk nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen selbst, sondern insbesondere auch bei den vulnerablen Personengruppen, mit denen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger regelmäßig arbeiten. Die Impf-Priorisierung dient insoweit nicht nur dem Schutz der Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, sondern gleichermaßen den Verfahrensbeteiligten.
Nunmehr können wir immerhin einen kleinen Erfolg vermelden: Seit Ende letzter Woche können sich Betreuungsrechtspflegerinnen und Betreuungsrechtspfleger bevorzugt impfen lassen. Auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Strafrechtspflege sind seit letzter Woche bevorzugt impfberechtigt.
Wir bleiben am Ball, damit für alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die baldige Möglichkeit, sich impfen zu lassen, geschaffen wird.