(Text: Christian Dennert)
Am 06. Januar 2016 kamen der Landesvorstand, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Roland Preß, Christian Dennert und Volker Laedtke, mit Justizsenator Dr. Till Steffen und dem Referenten Dr. Max Plog zu dem jährlichen Gespräch in der Justizbehörde zusammen.
Die Personalsituation der Rechtspflegerschaft und die Forderung, die Anzahl der Rechtspflegeranwärter erneut deutlich aufzustocken, waren wie im Vorjahr wieder die zentralen Themen des Gespräches. In diesem Zusammenhang wiesen die Vertreter des BDR Hamburg darauf hin, dass neben den altersbedingten und nicht altersbedingten Personalabgängen im letzten Jahr nur drei von möglichen sieben Rechtspflegeranwärtern das Studium am 01.10.2015 in Hildesheim begonnen haben. Der Landesvorsitzende Volker Laedtke machte deutlich, dass einer Entwicklung wie aktuell im Gerichtsvollzieherbereich nur in der Weise vorgebeugt werden könne, dass zumindest für die vier in 2015 eingesparten Anwärterstellen in diesem Jahr zusätzliche Einstellungen erfolgen. „Den tatsächlichen Bedarf sehen wir auf Grund steigender Pensionierungszahlen ab 2019 bei mindestens 14 Rechtspflegeranwärtern in 2016“, konkretisierte Volker Laedtke.
Der Justizsenator versicherte, dass er und seine Behörde die Problematik grundsätzlich erkannt hätten, jedoch aktuell mit einem niedrigeren Bedarf – auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage – planen.
Weitere Themen waren u.a. die Bezuschussung der einzigen Rechtspflegerfachfortbildung in Hamburg, die der BDR Hamburg veranstaltet, der Sachstand in der Justizbehörde zur Aufgabenübertragung im Bereich des Handelsregisters und die Einsparverpflichtungen der Justiz. Der BDR Hamburg befürwortet eine dauerhafte Freistellung von den Einsparverpflichtungen für die Justiz, die bereits für die Polizei und die Schulbehörde gelte. Hierbei wies Roland Preß, als Segmentsgeschäftsleiter zuständig für das größte Familiengericht in Hamburg(-Mitte), darauf hin, dass auch die Justiz derzeit stark von dem Zustrom von Flüchtlingen in Anspruch genommen wird: für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (kurz: MuFl) wird eine Vormundschaft eingerichtet und ein Vormund bestellt, der der Aufsicht des Rechtspflegers oder der Rechtspflegerin des Familiengerichtes untersteht. Allein beim Familiengericht Hamburg(-Mitte) haben sich die Verfahren in 2015 mehr als verzwanzigfacht und liegen bei über 2.000.
(v.l. Dennert, Preß, Dr. Steffen, Laedtke)