Ende Dezember 2024 ist das Projekt zur Einführung der Rechtspflegerroben im Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren, ausweislich des Evaluationsberichts des BDR Hamburg, erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat sich vom Ergebnis des Evaluationsberichts überzeugen lassen und beschlossen, für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Hamburger Amtsgerichten dauerhaft die Möglichkeit zu eröffnen, eine Amtstracht zu tragen. Die entsprechende Verstetigungs-AV wurde am 20.12.2024 vom Staatsrat der BJV, Herrn Dr. Holger Schatz, unterschrieben und ist am 01.01.2025 in Kraft getreten.
Mit der dauerhaften Einführung der Rechtspflegerrobe wird die Stellung des Rechtspflegers als DAS GERICHT deutlicher hervorgehoben. Schließlich verdeutlicht die Robe auch, dass hier ein sachlich unabhängiger Fachjurist seinen Aufgaben nachgeht.
Ebenso liegt in der Einführung der Robe die kleine Chance, unseren Rechtspflegerberuf attraktiver und sichtbarer für die Öffentlichkeit zu machen. Gerade vor dem Hintergrund des Einbruchs bei den Bewerberzahlen für das Rechtspflegerstudium erscheint dies dringend nötig.
Die Fotos zeigen die symbolische Übergabe der Rechtspflegerroben durch den Staatsrat, Herrn Dr. Schatz, und den Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg, Herrn Dr. Christensen an den Landesvorsitzenden des BDR Hamburg, Dipl. Rpfl. Sören Georg Sauer, den Kolleginnen Dipl. Rpflìn Laura Gehre und Dipl.Rpflìn Nicole Soujon und den Kollegen und Projektleiter Dipl.Rpfl. Volker Herbert Laedtke.
(Text: Volker Laedtke, Fotos: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz)