Im Hamburgischen Justizverwaltungsblatt 1/2025, Seite 4, ist am 17.02.2025 die AV der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 32 /2024 vom 20. Dezember 2024 „Amtstracht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Hamburgischen Amtsgerichten“ veröffentlicht worden.
Die AV regelt mit Inkrafttreten am 01.01.2025, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Hamburgischen Amtsgerichten in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen eine Amtstracht tragen können. Daneben kann eine Amtstracht auch bei anderen Amtshandlungen tragen, wenn es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist.
Daneben regelt die AV die Ausstattung der Amtstracht.