Was ist ein Rechtspfleger?

Was ist ein Rechtspfleger?
 
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Fachjuristen, die insbesondere im Bereich der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit die staatliche Rechtsfürsorge bei den Amtsgerichten wahrnehmen. In der streitigen Gerichtsbarkeit sind sie vor allem in den Bereichen der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung „zu Hause“. Daneben sind sie bei den Staatsanwaltschaften in der Strafvollstreckung tätig.
 
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen die Ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie repräsentieren neben den Richtern das unabhängige „Gericht“.
 
Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisung gebunden. Eine Überprüfung ihrer Entscheidungen findet ausschließlich im Rechtsmittelverfahren statt. Insofern ist die Stellung des Rechtspflegers mit der des Richters vergleichbar.
 
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes.
 
 
Wie wird man Rechtspfleger?
 
Die Einstellung nach dem Abitur erfolgt bei den Oberlandesgerichten oder den Justizbehörden.
 
Das 3-jährige Studium erfolgt an einer Fachhochschule für Rechtspflege (für Hamburg: Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (FHR Nord) in Hildesheim).
 
Während des wissenschaftlich ausgerichteten Vollzeitstudiums werden neben den Grundlagen des Arbeits- und Handelsrechts insbesondere gründliche Kenntnisse unter anderem in den Bereichen Grundbuch-, Familien-, Erb-, und Registerrecht, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs-, und Insolvenzrecht, sowie im Strafvollstreckungsrecht vermittelt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten nach erfolgreich abgeschlossenem Examen den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger/in“ bzw. „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“ verliehen
Nähere Informationen finden Sie unter Studium.
 
 
Und was machen Rechtspfleger ?
 
Bei den dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte in dem umfangreichen Rechtsgebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung.
 
Beim Betreuungs- und Familiengericht bestellen und entlassen sie Vormünder und Pfleger und kontrollieren deren Tätigkeit. Ferner obliegt ihnen die Kontrolle der Amtsführung der von den Richtern bestellten Betreuer.
 
Sie genehmigen wichtige Rechtsgeschäfte der Eltern, Vormünder und Betreuer, die diese insbesondere im Bereich der Vermögensvorsorge für deren Kinder, Mündel und Schutzbefohlenen abschliessen.
Ebenso werden Vaterschaftsanerkenntnisse beurkundet.
 
Beim Nachlassgericht leiten die Rechtspfleger die Termine zur Testamentseröffnung. Bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge entscheiden sie über das Erbrecht und erteilen die Erbscheine. Sie führen Nachlassverhandlungen und die Auseinandersetzung von Miterben durch. Ferner beurkunden sie Erbausschlagungen und führen das Todeserklärungsverfahren durch.
 
In den Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte entscheiden sie über Anträge auf Eintragungen und Löschungen von Eigentumsrechten, Grundpfandrechten und sonstigen Belastungen bei Grundstücken und Eigentumswohnungen, sowie bei Schiffen (Schiffsregister).
 
Beim Handelsregister sind Rechtspfleger für die Führung des Registers A (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) voll und beim Register B (GmbH und Aktiengesellschaften) für die Pflege nach der Ersteintragung zuständig. Ferner obliegt ihnen die Führung des Güterrechts-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisters.
 
Beim Vollstreckungsgericht führen Rechtspfleger Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Schiffen durch und leiten die Gerichtstermine im Insolvenzverfahren. Sie erlassen Lohn- und Forderungspfändungsbeschlüsse und entscheiden im Volltreckungsschutzverfahren, auch bei Zwangsräumungen von Wohnungen.
 
Bei den Prozessgerichten erlassen sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide, sind im Prozesskostenhilfeverfahren zuständig für die Anweisung der Anwaltskosten und ggfls. deren Einziehung, wenn Prozeskostenhilfe gegen Raten gewährt wurde. Sie erlassen Regelunterhaltsbeschlüsse und sind zuständig für die Kostenfestsetzung.
 
Bei den Staatsanwaltschaften sind die Rechtspfleger im wesentlichen zuständig für die Strafvollstreckung einschliesslich des Erlasses von Haftbefehlen und der Ausschreibung von Personen zur Fahndung. In der Geldstrafenvollstreckung entscheiden sie über die Gewährung von Zahlungserleichterungen und Strafaufschub.
 
Nach einer Zusatzausbildung können sie die Funktionen eines Amtsanwaltes ausüben und in bestimmten Verfahren wie ein Staatsanwalt Klage erheben.
 
In den Gerichtsverwaltungen nehmen die Rechtspfleger die Funktionen von Vorgesetzten für die nichtrichterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr und sind für das reibungslose Funktionieren der Geschäftsabläufe mit verantwortlich.
 

Einen Film über den Beruf des Rechtspflegers finden Sie hier.