{"id":1442,"date":"2024-10-21T14:06:38","date_gmt":"2024-10-21T12:06:38","guid":{"rendered":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/?p=1442"},"modified":"2025-07-21T18:15:22","modified_gmt":"2025-07-21T16:15:22","slug":"stellungnahme-des-bdr-hamburg-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-neuregelung-der-vormuender-pfleger-und-betreuerverguetung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/?p=1442","title":{"rendered":"Stellungnahme des BDR Hamburg zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vorm\u00fcnder- Pfleger und Betreuerverg\u00fctung"},"content":{"rendered":"<p>Der Landesverband Hamburg des BDR nimmt in der berufsst\u00e4ndischen Vertretung seiner Mitglieder aus fachlicher und justizpolitischer Perspektive Stellung vor dem Hintergrund folgender Fragen:<\/p>\n<ol>\n<li>In welcher Funktion ist der Rechtspfleger im Betreuungsverfahren t\u00e4tig, was sind seine Aufgaben?<\/li>\n<li>Inwieweit wird diese T\u00e4tigkeit und die Aus\u00fcbung o.g. Aufgaben durch die geplante Gesetzes\u00e4nderung beeinflusst oder beeintr\u00e4chtigt?<\/li>\n<li>Wie wird die Neuregelung der Vorm\u00fcnder- Pfleger- und Betreuerverg\u00fctung aus diesem Kontext heraus insgesamt bewertet?<\/li>\n<\/ol>\n<p>1. Vorbehaltlich der \u00dcbertragung einzelner Gesch\u00e4fte auf den Richter (\u00a7 15 RpflG) ist der Rechtspfleger im Betreuungsverfahren umfassend zust\u00e4ndig, insbesondere f\u00fcr die Aufsicht (\u00a7 1862 BGB) und die Festsetzung der Verg\u00fctung. Dabei gilt es nicht nur die Arbeit des Betreuers zu w\u00fcrdigen, zu lenken und zu verg\u00fcten, sondern in erster Linie soll die Verantwortung gegen\u00fcber dem Betroffenen, seinem pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Wohlergehen wahrgenommen und in aller Konsequenz auch im Verh\u00e4ltnis zum Betreuer umgesetzt werden. Dies ist der rechtsstaatliche Auftrag, dem alles unterzuordnen ist.<\/p>\n<p>Die Belastung der Gerichte und seiner Mitarbeiter ist hinl\u00e4nglich bekannt. Jede Verschlankung und Vereinfachung in Verfahrensabl\u00e4ufen ber\u00fchrt die T\u00e4tigkeit des Rechtspflegers unmittelbar: Ressourcen, die durch eine effizientere Verfahrensgestaltung eingespart werden k\u00f6nnen, werden an anderer Stelle dringend ben\u00f6tigt und sofort aufgefangen und sind deshalb als notwendig und \u00fcberf\u00e4llig ausdr\u00fccklich zu begr\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<p>2. Mittelbar hat die Qualit\u00e4t der Betreuert\u00e4tigkeit enorme Auswirkungen auf die T\u00e4tigkeit der aufsichtsf\u00fchrenden Rechtspfleger: Je besser die Qualit\u00e4t und die Arbeitsergebnisse der Betreuer in Zusammenarbeit mit den Gerichten sind, umso weniger Aufsichts- und Zwangsma\u00dfnahmen sind erforderlich; zeitaufw\u00e4ndige Betreuerentlassungen und -wechsel werden vermieden etc..<\/p>\n<p>Nur eine angemessene und ausk\u00f6mmliche Verg\u00fctung verhindert, dass Betreuer zu viele F\u00e4lle bearbeiten, die dann zwangsl\u00e4ufig nicht mehr in der (gesetzlich) geforderten Qualit\u00e4t bearbeitet werden k\u00f6nnen. Von einer ausk\u00f6mmlichen und angemessenen Bezahlung k\u00f6nnte vorliegend nur bei einer deutlichen und gerechten Steigerung der Verg\u00fctungsbetr\u00e4ge gesprochen werden.<\/p>\n<p>3. Fazit: Alle Verschlankungen, Arbeitserleichterungen werden ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft, sowohl unmittelbar aus der Perspektive des im Betreuungsgericht t\u00e4tigen Rechtspflegers, als auch mittelbar wegen seiner ihm obliegenden rechtsstaatlichen Verantwortung f\u00fcr den Betroffenen. Hierzu geh\u00f6rt in jedem Fall die \u00fcberf\u00e4llige und leider wieder verz\u00f6gerte technische Umsetzung einer Daueranweisung der Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>Kritisch i.S. der Verantwortung des Gerichts gegen\u00fcber dem Betroffenen, bzw. seinen Rechtsnachfolgern, kann der Wegfall einer Rechnungslegung f\u00fcr den Verstorbenen bewertet werden. Auch hier darf der Wunsch nach Arbeitserleichterung f\u00fcr Betreuer und Gericht nicht den F\u00fcrsorgegedanken gegen\u00fcber dem Betroffenen verdr\u00e4ngen. Die bisherige Regelung trug dem Rechnung, war allerdings zu kompliziert und ben\u00f6tigte Vereinfachung im Ablauf.<\/p>\n<p>Die Erh\u00f6hung der Betreuerverg\u00fctung wird dem Grunde nach ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. Bei den im Referentenentwurf vorgesehenen \u00c4nderungen kann von einer Erh\u00f6hung der Betreuerverg\u00fctung jedoch keine Rede sein!<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung wird \u2013 wenn \u00fcberhaupt &#8211; nicht f\u00fcr alle Betreuer gleicherma\u00dfen und gerecht erh\u00f6ht. Die ungleiche Berechnung wird durch eine fingierte Mischung bei der \u00dcbertragung der jeweiligen Betreuungen begr\u00fcndet, bzw. gerechtfertigt. Tats\u00e4chlich gibt es diese gerechte Mischung in der Praxis nicht, hierauf kann kein Betreuer in der Kalkulation seines Einkommens vertrauen, er hat auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. In einigen Verg\u00fctungsgruppen sind die Betr\u00e4ge der monatlichen Pauschalen niedriger als bisher! Auch der Wegfall der Sonderpauschale nach \u00a7 10 VBVG wird kritisch betrachtet. Hier wird ein tats\u00e4chlicher Mehraufwand in der F\u00fchrung der Betreuung nicht mehr verg\u00fctet und auch an keiner anderen Stelle kompensiert.<\/p>\n<p>Deshalb kann die im Referentenentwurf benannte Erh\u00f6hung aus den o.g. Gr\u00fcnden nicht unterst\u00fctzt werden!<\/p>\n<p>Hier muss i.S. einer gerechten und breiter verteilten Erh\u00f6hung nachgebessert werden. Ansonsten besteht die realistische Gefahr, dass ein Berufsbetreuer entweder seine T\u00e4tigkeit aufgrund einer nicht ausk\u00f6mmlichen Bezahlung endg\u00fcltig aufgibt oder so viele Betreuungen f\u00fchrt, dass er davon leben kann. Im letzteren Fall ist davon auszugehen, dass die Qualit\u00e4t der Betreuung leiden wird. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass die im Referentenentwurf geplanten \u00c4nderungen den Sinn und Zweck der erst im Jahr 2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform \u2013 die unter anderem die Qualit\u00e4t der rechtlichen Betreuung verbessern soll &#8211; konterkarieren.<\/p>\n<p>Gegen die Erh\u00f6hung der Betr\u00e4ge f\u00fcr Verfahrenspfleger, Vorm\u00fcnder und ehrenamtliche Betreuer bestehen keine Bedenken.<\/p>\n<p>Insbesondere zeigt der Gesetzesentwurf auch auf, dass die Dauerverg\u00fctungsanweisung durch die Rechtspfleger in geeigneten F\u00e4llen auch regelhaft erfolgen soll. Dies wird bisher \u2013 jedenfalls durch die Rechtspfleger des Landes Hamburg \u2013 nicht aufgrund abweichender Rechtsaufassung nicht vorgenommen, sondern bisher hat es die Landesjustizverwaltung nicht geschafft, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Dies gilt es schnellstm\u00f6glichst zu \u00e4ndern!<\/p>\n<p>Der Vorstand des BDR Hamburg, 17.10.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Der Landesverband Hamburg des BDR nimmt in der berufsst\u00e4ndischen Vertretung seiner Mitglieder aus fachlicher und justizpolitischer Perspektive Stellung vor dem Hintergrund folgender Fragen: In welcher <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/bdr-hamburg.de\/?p=1442\" title=\"Stellungnahme des BDR Hamburg zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vorm\u00fcnder- Pfleger und Betreuerverg\u00fctung\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":1153,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_crdt_document":"","cybocfi_hide_featured_image":"yes","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[59,58],"class_list":["post-1442","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","tag-betreuerverguetung","tag-betreuungsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1442","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1442"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1442\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1452,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1442\/revisions\/1452"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1153"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1442"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1442"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bdr-hamburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1442"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}