Aufgaben

Der Landesvorstand des BDR Hamburg nimmt u.a. die folgenden Aufgaben wahr:

• regelmäßige Gespräche mit den Gerichtsleitungen insbesondere des Amtsgerichts und dem Präses der Justizbehörde
• Stellungnahmen zu aktuellen Themen und Gesetzgebungsvorhaben
• unregelmäßige Gespräche mit den Vertretern der politischen Parteien
• Veranstaltung von Seminaren
• Verteilung der Publikationen
• Information der Mitglieder durch Mitglieder-Infomails und Pflege einer Homepage

Die Bundesleitung des BDR Bund hat entsprechende Aufgaben auf Bundesebene.

Der BDR Hamburg ist Mitglied der Europäischen Union der Rechtspfleger.