Gespräch mit dem Justizsenator am 19.01.2018

Am 19. Januar 2018 traf sich der Landesvorstand des BDR Hamburg, vertreten durch den Landesvorsitzenden Christian Dennert und die Vorstandskollegen Roland Preß und Julia Mägdefrau mit dem Justizsenator Dr. Till Steffen und einem Referenten der Abteilung Zivilrecht, Öffentliches Recht und Rechtsprüfung. Hauptaugenmerk des Gesprächs lag auf der zukunftsgerichteten Ausgestaltung und Attraktivität des Rechtspflegerberufes.
 
Wir haben mit dem Senator das Für und Wider von Aufgabenübertragungen diskutiert; dabei sollten unseres Erachtens insbesondere aufgrund der zunehmenden Aufgabenverdichtung Synergieeffekte im Vordergrund stehen. Wir haben unseren Standpunkt zur PKH und VKH Übertragung noch einmal vorgetragen, die wir im Gegensatz zur Öffnungsklausel im Vormundschaftsrecht (Stichwort MuFl) als nicht arbeitsökonomisch einschätzen. Interessiert hat der Senator unseren Vorstoß im Familienrecht, der die Bürgerfreundlichkeit und Transparenz im Verfahren verbessern würde, verfolgt.
 
Ein weiterer Punkt war die Verlässlichkeit der Justizbehörde als Arbeitgeber, die insbesondere die Anwärter in der Vergangenheit bei der Bearbeitung von Anträgen vermisst haben. Wir werden das Thema weiter verfolgen.
 
Die Digitalisierung war ein weiteres großes Thema, zu dem uns Herr Dr. Steffen an den Leiter der IT-Abteilung verwiesen hat, um gemeinsam ins Gespräch zum Thema elektronische Akte zu kommen. Den Vorschlag werden wir gerne aufnehmen.
 
Die aktuelle Besoldungsstruktur, die aufgrund der Analytik nur eingeschränkte Flexibilität zulässt, haben wir angesprochen und die Idee einer eigenen RE-Besoldung vorgestellt, die besser die differenzierten Aufgaben der Rechtspfleger abbildet.